Krafträder: - Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h - Dreirädrige Kleinkrafträder, Leistung über 15 kW (Trikes) - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.
Mindestalter: - 24 Jahre oder 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 - 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit mindestens 6 Unterrichten à 90 Minuten Grundstoff, bei Ersterwerb 12 Unterrichte und 4 klassenspezifischen Unterrichten à 90 Minuten.
Theorieprüfung mit 30 Fragen bei Ersterwerb, 20 bei Erweiterungsprüfung; Keine Theorieprüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2.
Praktische Prüfung von mindestens 60 Minuten bei Ersterwerb, bei Aufstiegsprüfung von Klasse A2 nur 40 Minuten.
Klasse A1
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, keine Geschwindigkeitsbegrenzung Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit mindestens 12 Unterrichten à 90 Minuten Grundstoff und 4 klassenspezifischen Unterrichten à 90 Minuten, bei Erweiterung 6 Unterrichte Grundstoff
Theorieprüfung mit 30 Fragen bei Ersterwerb, 20 bei Erweiterung.
Praktische Prüfung von mindestens 45 Minuten.
Es stehen mehrere Fahrzeuge mit unterschiedlicher Sitzhöhe zur Verfügung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung. Das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit mindestens 6 Unterrichten à 90 Minuten Grundstoff, bei Erstrwerb 12 Unterrichte und 4 klassenspezifischen Unterrichten à 90 Minuten
Theorieprüfung mit 30 Fragen bei Ersterteilung, 20 bei Erweiterung. Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von Klasse A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1)
Praktische Prüfung von mindestens 60 Minuten bei Ersterwerb, bei Aufstiegsprüfung von A1 nur 40 Minuten.
Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit mindestens 12 Unterrichten à 90 Minuten Grundstoff und 2 klassenspezifischen Unterrichten à 90 Minuten.
Praktische Prüfung von mindestens 45 Minuten
Klasse AM15 in Bayern
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre 15 Jahre in Deutschland und mit 16 auch im Ausland
Theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit mindestens 12 Unterrichten à 90 Minuten Grundstoff und 2 klassenspezifischen Unterrichten à 90 Minuten.
Praktische Prüfung von mindestens 45 Minuten
Klasse Mofa
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit mindestens 6 Unterrichten à 90 Minuten Grundstoff.
Praktische Ausbildung: Übungsfahrt mit 90 Minuten
Praktische Prüfung: entfällt.
Für alle Klassen sind folgende Unterlagen und Nachweise dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Biometrisches Passbild
Sehtestbescheinigung (nicht für Mofa)
Erste Hilfe Ausbildung - 9 Unterrichtseinheiten (nicht für Mofa)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)