Für alle Klassen sind folgende Unterlagen und Nachweise dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste Hilfe Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
Seit dem 01. Sept. 2009 gilt:
Jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber muss bei gewerblicher Nutzung eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Berufskraftfahrer-Ausbildung nachweisen!
A) Ausbildung
Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
B) Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!
C) beschleunigte Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!
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16:00 - 17:30 Uhr
18:30 - 20:00 Uhr
LKW Dienstag + Donnerstag
20:00 - 21:30 Uhr
Klassenspezifische und zusätzliche Unterrichte nach Vereinbarung.
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