Wir bilden in allen Klassen aus.
Unsere Kurse sind so aufgebaut, dass ein Einstieg jederzeit möglich ist.
Schnell- und Ferienkurse möglich!
Wenn Ihr den Führerschein rechtzeitig zum Geburtstag haben wollt, solltet Ihr Euch 4-5 Monate vorher anmelden. Die theoretische Prüfung kann man bereits 3 Monate, die praktische einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Theoretische Ausbildung
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht á 90 min + klassenspezifischer Unterricht
Erweiterung: 6 Doppelstunden + klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Übungsstunden (Anzahl nicht vorgeschrieben, abhängig vom Können des Fahrschülers)
+ gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten),
Anzahl abhängig von der beantragten Klasse und Vorbesitz.
Preise
Pauschal – Angebote sind gesetzeswidrig und verstoßen gegen §19 FahrlG.
Feststehen müssen allerdings alle Einzelposten, wie die Grundgebühr (= allgem. Aufwendungen für den Theorieunterricht + Verwaltung), Vorstellen zu Prüfung in Theorie und Praxis, der Fahrstundenpreis zu 45 min, der Fahrstundenpreis für die Sonderfahrten zu 45 min, sowie das Lehrmaterial. Hinzu kommen noch die TÜV - Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung.
Für die Führerschein – Ausbildung egal welcher Klasse kann im Voraus nie ein Endpreis genannt werden. Er ergibt sich individuell daraus, wie viele Fahrstunden benötigt werden, ob die Prüfung wiederholt werden muss, aber auch nach dem eigenen Zutun.
Nachschulungen / Aufbauseminare
Wer muss zur Nachschulung?
Wer innerhalb der zweijährigen Probezeit eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, wird verpflichtet an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ASF teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis (siehe Tabelle).
Was beinhaltet ein Aufbauseminar ASF?
Das Aufbauseminar wird in Gruppen mit mind. sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen zu jeweils 135 Min. Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen mit max. einer Sitzung am Tag. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine Fahrprobe zur Beobachtung des Fahrverhaltens statt.
Durch Gruppengespräche, Analysen und weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden.
Das ASP-Seminar wurde zum 30.04.2014 eingestellt und nennt sich nun Fahreignungsseminar FES. Die Teilnahme ist freiwillig und wird von einer Fahrschule und einem Verkehrspsychologen durchgeführt.
Probezeit
Was bedeutet die Fahrerlaubnis auf Probe?
Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erhält, bekommt diese auf Probe. Dies bedeutet eine zweijährige Bewährungszeit für Fahranfänger. Ziel dieser Regelung ist die Senkung der Unfallzahlen.
Betroffen sind beim Ersterwerb die Klassen A, A1 und B.
Ausgenommen sind die Klassen L, M und T. Bei einer Erweiterung von M, L oder T beginnt die Probezeit mit Erwerb der neuen Klasse.
Wenn keine Auffälligkeiten bestehen, endet die Probezeit nach zwei Jahren, ansonsten dauert die Probezeit vier Jahre.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ruht die Probezeit, die restliche Probezeit beginnt wieder mit der Wiedererteilung.