Begleitendes Fahren mit 17:
Das begleitete Fahren ist ein Erfolgsmodell seit dem 01.09.2005.
Vorteile sind mehr Sicherheit durch zusätzliche Kilometer sowie günstigere Einstufung bei der Kfz-Versicherung beim ersten eigenen Fahrzeug.

Anmeldung: ab 16 ½ Jahren.
Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor
dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung: 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält eine Fahrberechtigung, die in Deutschland und momentan auch in Österreich gültig ist.
Mit dem 18. Geburtstag muss die Fahrberechtigung in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Mit der Fahrberechtigung kann man noch 3 Monate in Deutschland weiter fahren, danach wird diese ungültig.
Probezeit: beginnt sofort mit Erteilung der Fahrberechtigung.
Die Fahrerlaubnisklassen AM und L sind eingeschlossen. Diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Begleitung geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.
Wer darf Begleitperson sein?
Grundsätzlich kommt jede Person in Frage, die mindestens 30 Jahre ist, seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnisklasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat.
Tipp: Der Punktestand lässt sich beim Kraftfahrt-Bundesamt online abfragen (www.kba.de)
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.