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Klasse B
Für diese Klassen sind folgende Unterlagen und Nachweise dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Klasse B 96
Für diese Klassen sind folgende Unterlagen und Nachweise dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen, wenn die Schlüsselzahl
nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird:
Klasse BE
Für diese Klassen sind folgende Unterlagen und Nachweise dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Information zu BF 17
Begleitendes Fahren mit 17:
Das begleitete Fahren ist ein Erfolgsmodell seit dem 01.09.2005.
Vorteile sind mehr Sicherheit durch zusätzliche Kilometer sowie günstigere Einstufung bei der Kfz-
Anmeldung: ab 16 ½ Jahren.
Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor
dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung: 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält eine Fahrberechtigung, die in Deutschland und momentan auch in Österreich gültig ist.
Mit dem 18. Geburtstag muss die Fahrberechtigung in den EU-
Probezeit: beginnt sofort mit Erteilung der Fahrberechtigung.
Die Fahrerlaubnisklassen AM und L sind eingeschlossen. Diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Begleitung geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.
Wer darf Begleitperson sein?
Grundsätzlich kommt jede Person in Frage, die mindestens 30 Jahre ist, seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnisklasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat.
Tipp: Der Punktestand lässt sich beim Kraftfahrt-
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
Klasse B196 seit 02.01.2020
Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.
Voraussetzungen für B196
Bedingungen für B196
Hinweis:
Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies nun geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!
Klasse B197 seit 01.04.2021
Die neue Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Das heißt, dass du die komplette Ausbildung für die Klasse B auf Automatikgetriebe absolvieren kannst, um dann auch ein Auto mit Schaltergetriebe fahren zu können. Dazu benötigst du lediglich eine Schulung mit Schalterstunden und eine anschließenden Überprüfung der Fahrkompetenz. Die Überprüfung erfolgt durch einen unserer Fahrlehrer ohne zusätzliche praktischen Prüfung.
Großteil der Ausbildung (inkl. praktischer Prüfung)
erfolgt auf Automatik
Während der Ausbildung werden 10 Schalterfahrstunden
á 45min gemacht + Überprüfung der Fahrkompetenz
(min. 15 Minuten) durch den Fahrlehrer
Das bedeutet:
Keine Einschränkung auf Automatik-
Schneller und leichter zum Führerschein
Mehr Spaß beim Fahren
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Klassenspezifische und zusätzliche Unterrichte nach Vereinbarung.
Fragen? Rufen Sie mich an: 0861/64962 oder schreiben Sie eine Email an info@baptistella.de
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